Verfasst von: carlosmendezcortez | 22/03/2010

Anleitung zum Österreicher-Werden

21. März 2010, 22:10

Seit 2003 ist die Zahl der Einbürgerungen um 80 Prozent zurückgegangen

Um die österreichische Staatsbürgerschaft zu bekommen, die laut Innenministerium am Ende einer „erfolgreichen Integration“ steht, gibt es vier Möglichkeiten. Die einfachste: Ein Mensch, der in Österreich geboren wird und mindestens einen österreichischen Elternteil hat, wird automatisch Staatsbürger. Alle anderen müssen entweder einen Antrag stellen, einen „Rechtsanspruch“ besitzen oder aus „freiem Ermessen“ eingebürgert werden. Zuständig ist das Innenministerium.

Für Antrag zehn Jahre legal in Österreich

Um einen Antrag stellen zu dürfen, müssen Anwärter zehn Jahre legal in Österreich gelebt und seit fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung haben. Sie müssen unbescholten sein und genug Geld verdienen: seit Anfang 2010 unter Einrechnung der Miete und ohne in den vergangenen drei Jahren Sozialhilfeleistungen bezogen zu haben. Auch müssen sie zeigen, dass sie Deutsch sprechen und „Grundkenntnisse der demokratischen Ordnung, der Geschichte Österreichs und ihres Bundeslandes“ haben.

„Freies Ermessens“ der Behörde

Rechtsanspruch haben: Menschen, die seit 30 Jahren ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben; Menschen, die seit 15 Jahren legal in Österreich leben und beweisen, dass sie „nachhaltig persönlich und beruflich integriert“ sind; Menschen, die seit sechs Jahren legal in Österreich leben und entweder seit fünf Jahren mit einem Österreicher verheiratet sind, Asyl bekommen haben, aus der EU, Liechtenstein, Island, Norwegen kommen oder in Österreich geboren sind. Wer all das nicht erfüllt, kann die Staatsbürgerschaft aufgrund des „freien Ermessens“ der Behörde bekommen – eine Ehre, die häufig Sportlern zuteil wird.

2009 haben 7978 Menschen Staatsbürgerschaft erhalten

Insgesamt 7978 Menschen haben 2009 die Österreichische Staatsbürgerschaft erhalten – ungefähr so viele wie 1990. 2003 wurde mit 44.694 Einbürgerungen der Höhepunkt erreicht, ab 2005 sanken die Einbürgerungen drastisch. Von den 7978 im Jahr 2009 Eingebürgerten wurden 3053 bereits in Österreich geboren.

Etwas mehr als die Hälfte (4181) der 2009 eingebürgerten Personen kamen aus Ländern Exjugoslawiens, die zweitgrößte Gruppe aus der Türkei (1242), gefolgt von anderen EU-Bürgern (856). Die meisten Einbürgerungen gab es in Wien (2855), die wenigsten im Burgenland (157) und in Kärnten (319). (bri, tob, DER STANDARD Printausgabe 22.3.2010)

Achtung:

Das uneheliche Kind einer Österreicherin mit einem Ausländer bekommt automatisch die Staatsbürgerschaft seiner Mutter. Nicht so das uneheliche Kind eines Österreichers mit einer Ausländerin


Hinterlasse einen Kommentar

Kategorien